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Erlöschen Mietverträge automatisch mit dem Tod des Mieters?

So sind z.B. Familienangehörige, die in den Wohnungen lebten, oder Mitbewohner berechtigt, nach dem Tod des Mieters den Vertrag zu übernehmen bzw. in diesen einzutreten. Sollten z.B. die verwitweten Ehepartner mit unterschrieben haben, so ist auch für diese alleine der Mietvertrag bindend, bis er von diesen gekündigt wird.

Anders sieht es aus, wenn der Mieter alleine lebte. In diesem Fall ist der Mietvertrag Teil des Erbes. Im Falle dessen, dass keine bestimmte Person im Testament festgelegt wurde, gelten somit Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, etc. als gesetzliche Erben. Wenn das Erbe von einem angenommen wird, ist dieser auch in der Pflicht, den Mietvertrag weiter zu begleichen oder zu kündigen und im letzteren Fall die Wohnung zu räumen, Reparaturen zu tätigen und sich eine eventuell gezahlte Kaution ausbezahlen zu lassen.

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