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Änderung des Schornsteinfegergesetzes

Kritisch zu betrachten ist, dass seither Hauseigentümer bzw. Vermieter einen höheren bürokratischen Aufwand haben und selbst für die Einhaltung der Termine verantwortlich sind. Es müssen vorgefertigte Formulare ausgefüllt und an den Bezirksschornsteinfeger gesendet werden. Zu allerletzt drohen den Hauseigentümern sogar Bußgelder, sollten Arbeiten nicht fristgerecht erledigt werden.

Leider verfügen wir nicht über die obligatorische Glaskugel, so dass ein Preistrend für die Zukunft nicht definitiv vorherzusagen ist.

Aus diesem Grunde werden auch die entstandenen Wartungsverträge, die regelmäßige Arbeiten sichern, ohne dass man sich selbst darum kümmern muss, kritisch betrachtet. Die unklare Preisentwicklung könnte so zum Ärgernis für Eigentümer werden, sollten die Preise wieder fallen. Wir empfehlen deshalb unbedingt  eine Prüfung des jeweiligen Angebotes und,  den Markt nach brauchbaren Alternativen zu untersuchen.

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